Erklärung zur Feststellung / Festsetzung des Grundsteuerwertes

Erklärung zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts

Inhalt:

  • Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Wir übertragen die Daten in die Steuererklärung
  • Wir überprüfen welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt
  • Wir prüfen ob Bewertungsabschläge für Grund und Boden und/oder Gebäude vorgenommen werden können
  • Wir berechnen den Grundstückswert
  • Wir übermitteln Ihre Steuererklärung nach Freigabe an die Finanzverwaltung
  • Wir begleiten die Rückfragen/Schriftwechsel bis zur Erteilung des Steuerbescheides
  • Wir sind Empfangsbevollmächtigt und leiten Ihnen den Bescheid weiter (Optional: Prüfung des Bescheids und ggf. Einspruch beim Finanzamt)

Ihr Nutzen:

Wir kennen uns in der Tiefe der Materie aus und Sie zahlen in den nächsten sieben Jahren auf keinen Fall zu viel Grundsteuer. Danach muss wieder eine neue Erklärung eingereicht werden. Außerdem klären wir auch die eventuell vom Finanzamt gestellten Rückfragen – bei Fangfragen des Finanzamts sind wir ja sehr erfahren. Sie können uns Ihre Immobiliendaten ruhigen Gewissens überlassen – wir geben sie garantiert nur an das Finanzamt weiter

Berechnungsgrundlage:

Berechnungsgrundlage § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV, Gegenstandswert Zehntelsatz (Gebühr) 4/20. Der genaue Grundstückswert wird für Sie ermittelt, entsprechend kann der Gegenstandswert abweichen.

380,00 1.030,00 

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Erklärung zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts

Inhalt:

  • Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit
  • Wir übertragen die Daten in die Steuererklärung
  • Wir überprüfen welches Bewertungsverfahren zur Anwendung kommt
  • Wir prüfen ob Bewertungsabschläge für Grund und Boden und/oder Gebäude vorgenommen werden können
  • Wir berechnen den Grundstückswert
  • Wir übermitteln Ihre Steuererklärung nach Freigabe an die Finanzverwaltung
  • Wir begleiten die Rückfragen/Schriftwechsel bis zur Erteilung des Steuerbescheides
  • Wir sind Empfangsbevollmächtigt und leiten Ihnen den Bescheid weiter (Optional: Prüfung des Bescheids und ggf. Einspruch beim Finanzamt)

Ihr Nutzen:

Wir kennen uns in der Tiefe der Materie aus und Sie zahlen in den nächsten sieben Jahren auf keinen Fall zu viel Grundsteuer. Danach muss wieder eine neue Erklärung eingereicht werden. Außerdem klären wir auch die eventuell vom Finanzamt gestellten Rückfragen – bei Fangfragen des Finanzamts sind wir ja sehr erfahren. Sie können uns Ihre Immobiliendaten ruhigen Gewissens überlassen – wir geben sie garantiert nur an das Finanzamt weiter

Berechnungsgrundlage:

Berechnungsgrundlage § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV, Gegenstandswert Zehntelsatz (Gebühr) 4/20. Der genaue Grundstückswert wird für Sie ermittelt, entsprechend kann der Gegenstandswert abweichen.

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