Vollmacht zur Vertretung in Grundsteuer-Sachen

Diese Vollmacht regelt das Außenverhältnis zur Finanzbehörde und gilt im Auftragsverhältnis zwischen Bevollmächtigtem und Mandant, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Diese Vollmacht regelt das Außenverhältnis zur Finanzbehörde und gilt im Auftragsverhältnis zwischen Bevollmächtigtem und Mandant, soweit nichts anderes bestimmt ist.